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- Sozialabbau der Ampel 2024 & 2025
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)Die Berliner Ampel hat unter (“Altkanzler” Olaf Scholz (SPD, Robert Harbeck (B 90 /Grüne), Christian Lindner (FDP) weitreichende Kürzungen beim Bürgergeld vorgenommen. Als Ideengestalter für diese Kürzungen standen Alice Weidel (AFD) und Tino Chrupalla (AFD) zur Verfügung. Selbst Friedrich Merz(CDU) hat sich von der AFD anstecken lassen und weitreichende Kürzungen des Bürgergeldes gefordert. um bei der Bundestagswahl im Februar 2025 möglichst viel Prozente zu bekommen.
Grundsätzlich verfolgen alle Forderungen dasselbe Ziel. Von der Reduzierung bis hin
zur Abschaffung des Bürgergeldes ist alles drin. Die Verantwortlichen erwägen eine neue Leistung gemäß den Bedienungen des SGB XII. Das heißt im Grundsatz Abschaffung des Bürgergeldes.
Hubertus Heil (SPD)hat folgende Leistungen, die er selber 2022 eingeführt hat, wieder aufgehoben:
- Einführung von Sanktionen, die zu einer mindestens 30% Kürzung des viel zu geringen Regelsatzes führt.
- 1,00 Euro Jobs sollen verpflichtend werden.
- Der Anfahrtsweg zu einer Arbeitsstelle ist bis zu drei Stunden zumutbar.
- Die Jobcenter dürfen eine Arbeitsstelle in bis zu 50Kilometer Entfernung suchen.
- Ein Meldeversäumnis wird ebenfalls mit einer bis zu 30% Kürzung belegt
- Für 2025 hat Hubertus Heil (SPD) eine Nullrunde beim Bürgergeld eingeführt.
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- Sanktionen 2024
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Bürgergeld 2024
Hubertus Heil (SPD), Jens Spahn (CDU),Christian Lindner (FDP) und Friedrich
März (CDU) und der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 13 Abs. 1 GG und Urteile vom Bundesverfassungsgericht.
Zum 01,01,2024 wurde das Bürgergeld um
ca.12% angehoben . Diese Erhöhung führte mal wieder zu der immer wieder auftretenden Diskussion, dass das Bürgergeld eigentlich (angeblich) zu hoch bemessen ist. Es werden immer wieder die üblichen
Argumente in die Öffentlichkeit getragen, dass das Geld zu hoch ist und angeblich keiner mehr arbeiten will. Selbst die Medien wirken an diesem Märchen mit und setzen die Diskussionsrunden so zusammen, dass
diese oder jene Verbesserung doch schlecht für die Arbeitsmoral der Erwerbslosen ist. Unserer Meinung nach ist das Bürgergeld nicht zu hoch, weil damit im Prinzip nur ein
„Überleben“ möglich ist, weil der Regelsatz nur das Existenzminimum absichert. Es gibt sogar Arbeitgeber, die bewusst ein schlechtes Arbeitsentgelt zahlen und somit die Menschen zwingen, sich den Rest
vom „Amt“ zu holen und sich somit in aller Seelenruhe auf der sozialen Hängematte vom „Amt“ ausruhen und sich somit auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.
Um den Druck auf die angeblich arbeitsunwilligen Erwerbslosen zu
erhöhen, will Hubertus Heil (SPD) wieder eine fast 100% Kürzung des Bürgergeld einführen, die nach aktuellem Sachstand dazu führt, dass dem betreffenden Personenkreis nur noch die Kosten der Unterkunft
gezahlt werden soll. Dies führt aber dazu, dass dieser Personenkreis kein Geld mehr hat, um sich Esswaren kaufen zu können. Diese neuen Kürzungen führen dann aber dazu, dass das Urteil vom
Bundesverfassungsgericht( max. Kürzung des Regelsatzes um 30%) unterlaufen wird. Weil nach aktuellem Stand keine Gutscheine keine ausgestellte werden ist das ganze Gesetz unserer Meinung nach verfassungswidrig.
Daran können wir erkennen, dass sich die aktuelle Bundesregierung sich nur unter bestimmen Voraussetzungen für Urteile des Bundesverfassungsgerichts interessiert.
Um Wählerstimmen zu bekommen, wird von dem benannten
Personenkreis selbst das GG und Urteile vom Bundesverfassungsgericht ignoriert bzw. haben keine Bedeutung. Mit diesem Verhalten nähern sich die benannten Personen unserer Meinung nach in Richtung AFD.
Hauptsache Wählerstimmen!!
Wir fordern einen Regelsatzes von mindestens 900,00 ¤ und die volle Übernahme der Kosten der Unterkunft und keine Sanktionen.
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- Wohngeld ab 1. Januar 2023
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Wohngeld ab 01. Januar 2023
Wohngeld kann im Prinzip jeder beantragen, der ein/e
- Wohnung hat.(Mietkosten)
- Eigentumswohnung hat. (Lastenzuschuss)
- Haus hat. (Lastenzuschuss)
Folgender Personenkreis bekommt kein Wohngeld:
- alle Personen, die nur Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.
- Wenn das vorhandene Vermögen 60.000,00 ¤ und mehr ist. Laut Urteil vom Bundesverwaltungsgericht liegt die Grenze bei 80.000,00 ¤
- das verfügbare Einkommen überschreitet die jeweiligen Freibeträge.
- Wer erhebliches, verwertbares Vermögen hat. (Schmuck, Gold, Grundstücke, Häuser , Aktien usw). hat.
Was wird angerechnet:
Im
Prinzip werden alle positiven Einnahmen im Sinne des Steuerrechts angerechnet und ergeben einen Anspruch auf Wohngeld oder auch nicht.
Wohngeldrechner Bund
Grenzfälle Wohngeld :ALG I / Geringverdiener / Rente unter dem Regelsatz SGB XII
ALG I (SGB III)
Wer mit dem Leistungsbezug vom ALG I (SGB III) /’Rente /Kleinverdiener seine
Lebenshaltungskosten wegen der hohen Miete nicht decken kann , sollte drüber nachdenken, ob die Beantragung von Wohngeld nicht sinnvoll ist, weil mit der Beantragung zu ergänzenden Leistungen nach dem
SGB II fällt man dann unter die doch recht sehr scharfen Bestimmungen der Kosten der Unterkunft vom (SGBII) und man verkürzt so die sogenannte Karenzzeit im SGB II. Des Weiteren werden auch im SGB II keine
weiteren zusätzliche Summen ausgezahlt, die im Wohngeld eventuell zur für Verfügung stehen .
Ob eine Beantragung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Im Prinzip ist das alles nur eine kleine Rechenaufgabe:
Einnahmen (Rente / ALG I
/Arbeitseinkommen usw.) + Wohngeld (Eventueller Anspruch) + eventuelle zusätzliche Zahlungen= X
oder
Einnahmen (Renten / Alg I /Arbeitseinkommen ) + SGB II / SGB XII ergänzende Leistungen =X
Für alle aufgezählten Situationen gilt: Suchen Sie eine Beratungsstelle für Sozialrecht oder einen entsprechenden RA auf.
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- Hartz IV- Light ab 01. Januar 2023 statt Bürgergeld
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Hartz IV–light anstatt „Bürgergeld“ ab 01.Januar 2023 Armut per Gesetz Alles
ist nur ein Fake
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Bis zum 30.Juni 2023 gibt es noch teilweise Übergangsreglungen, aber am 1. Juli 2023 ist das komplette
Paket in Kraft.
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Am 31.Dezemnber .2022 geht das uns bekannte Hartz IV-System in den wohlverdienten Ruhestand und wird durch das noch in der Praxis
unbekannte „Bürgergeld“ abgelöst. Wer aber der Auffassung ist, dass die uns bekannten Repressionen des Bundesgesetzgebers Geschichte sind, befindet sich in einem Irrtum. Noch bevor das
Bürgergeld in den Bundestag gekommen ist, haben die CDU/CSU geführten Bundesländer mit Unterstützung der FDP, die ihren eigenen Koalitionspartnern in den Rücken gefallen ist, das geplante Gesetz in der
angedachten Form im Bundesrat scheitern lassen. Es gibt zwar ein paar Verbesserungen, die von uns auch begrüßt werden, aber die Kernpunkte der Kritik sind weitgehend geblieben und die werden
wahrscheinlich auch bleiben
Die Kernpunkte der Kritik sind:
- Der Hartz IV-Regelsatz wird weiterhin künstlich klein gerechnet
. Daran kann man erkennen, dass weder der Bundestag noch der Bundesrat ein Interesse an einer korrekten Erhebung und Berechnung der Regelsätze hat.
- Sanktionen (Leistungsminderungen) sind weiterhin möglich. Diese können zwar
zurückgenommen werden, wenn die Leistungsberechtigte Person erkennen lässt, dass man sich in Zukunft an alle gemachten Zielvereinbarungen hält. Wenn das Jobcenter aber der Meinung ist, dass die
„Kooperationsbereitschaft“ nicht ausreicht, werden Leistungen auf Dauer gekürzt
- Dies hat dann zur Folge, dass der jetzt schon zu niedrige Regelsatz einfach nicht ausreicht, um über den Monat zu kommen. Vor allen reicht das restliche Geld wahrscheinlich nicht mehr aus, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Daraus resultieren dann weitere Sanktionen, die bis zu 30% vom Regelsatz betragen können. Die Kosten der Unterkunft werden nach Lage der Dinge weiterhin in der jeweils angemessenen Höhe übernommen.
- Kosten der Unterkunft (KdU):
Die Kosten der Unterkunft werden ab 2023 für einen Zeitraum von einem Jahr in der tatsächlichen Höhe übernommen. Danach werden die Kosten nur noch in der angemessen Höhe, nach den örtlichen Angemessenheitskriterien, übernommen. Diese Angemessenheits- kriterien werden überwiegend von der Firma Konzepte Analyse bundesweit für alle Jobcenter / Optionskommunen erstellt. Allerdings wurden/werden diese Konzepte teilweise von den Sozialgerichten infrage gestellt.
- Im Prinzip ist jede legale Arbeit zumutbar.
Es wird keine Rücksicht auf
die bisherige Tätigkeit / Ausbildung oder Bezahlung genommen.
- Die Zwangsverrentung für Personen , die Leistungen nach dem SGB II beziehen bleibt
uns nach dem 31. Dezember .2026 erhalten-
In der Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 werden die Zwangsverrentungen ausgesetzt. Danach geht die
Zwangsverrentung in der uns bekannten Form weiter. Danach werden alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, in die Zwangsrente geschickt, wenn die zu erwartende Rente höher ist als die
Leistungen nach dem SGB II und die gesetzlichen
- Rahmenbedingungen gegeben sind. Das bedeutet in der Regel eine lebenslange Kürzung der Altersrente um 0,3% pro Lebensjahr.
Ein paar kleine Lichtpunkte:
- Erhöhung des Schonvermögens (Bargeld)
Im SGB II wird das Schonvermögen auf
40.000,00 ¤ plus 15.000,00 ¤ für jede weitere Person in der Haushaltsgemeinschaft angehoben. Diese Beträge sind für die Dauer von einem Jahr geschützt. Dieser Freibetrag ist schon mal ein Sprung, den
niemand erwartetet hätte. Bei aller positiven Bewertung wird aber darauf geachtet, dass die Menschen in dieser Situation nicht reich werden und ihr Schonvermögen verbrauchen müssen.
- Erhöhung des Schonvermögens bei einer eigen genutzten Wohnung / Haus
Ein
selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche bis zu 140m² bzw. einer Eigentumswohnung bis zu 130m² sind von der Verwertung ausgenommen.
- Bonus bei einer Teilnahme einer Bildungsmaßnahme
Wenn eine
Leistungsberechtigte Person M/W/D an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, bekommt diese einen Bonus von derzeit 75,00 ¤ / Monat. Diese Regellegung tritt aber erst ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Insgesamt gesehen ist das alles kein Bürgergeld, sondern nur ein paar Veränderungen, die den Namen Bürgergeld einfach nicht verdienen.
Vom Bundesgesetzgeber und den anderen im Bundestag vertretenen Parteien ist auch nicht zu erwarten, dass sich für den
betreffenden Personenkreis irgendetwas ändert. Wer arm, ist soll auf jeden Fall arm bleiben. Wir brauchen einfach eine andere Politik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht an
die Bedürfnisse der Industrie und den Eliten in Deutschland. Aus diesem Grund fordern wir weiterhin die komplette Abschaffung der Sanktionen und der Verrechnung von Vermögen, dass teilweise über
Jahrzehnte erwirtschaftet worden ist. Wir fordern weiterhin die komplette Abschaffung der Sanktionen und die volle Übernahme der Koste der Unterkunft und einen
Hartz IV Regelsatz in Höhe von 687,00 ¤, weil diese Summe würde bei einer korrekten Berechnung auf dem Zettel. stehen.
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