Die bisherigen Covid-19 Regelungen des § 67 SGB II und § 141 SGB XII werden bis zum 31.12.2022 fortgeführt.
.Das betrifft die:
- vereinfachte Antragstellung
- die weitgehende Aussetzung der Vermögensprüfung
- die Angemessenheitsfiktion der Unterkunftskosten und
- die Zulässigkeit der abschließenden Entscheidung bei vorläufiger Leistungsgewährung nur auf Antrag
Digitale Endgeräte und COVID-19
Wenn Bedarf ist, muss jetzt ein entsprechender Antrag beim zuständigen Jobcenter / Optionskommune gestellt werden
Seit Februar 2021 gibt es auch eine entsprechende Anweisung vom BMAS zur Anschaffung von digitalen Endgeräten , die im SGB XII Anwendung findet.
Kriegs- und Pandemiezuschlag ab Juli 2022 SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten Sachstand Mai 2022 - Ohne Gewähr-
- 200,00 ¤ / Erwachsene Leistungsberechtigte Person die 200,00 ¤ werden im Juli 2022 ausgezahlt.
- Kindersofortzuschlag von 20,00 ¤ monatlich ab 1. Juli 2022
Diesen Zuschlag in Höhe von 20,00 ¤ monatlich erhalten ab Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, im Haushalt der Eltern leben.
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