• Abschaffung Bürgergeld ???!!!

    fAbschaffung des SGB II ?! durch Einführung einer Arbeitspflicht und andere Kürzungen der Transferleistungen.

     

    Im Koalitionsvertrag von SPD/ CDU wird der Sozialabbau unter Aufsicht von Bärbel Bas BMAS (SPD) un Carsten Linnemann (CDU), der einen Paradigmenwechsel gefordert hat, weiter vorangetrieben. Dieser Sozialabbau ist im Koalitionsvertrag mit folgenden Schwerpunkten beschrieben: 

    • Wer irgendeine zumutbare Arbeit auf und konsequent ablehnt, soll keine Leistungen mehr erhalten. Dieser 100-%-Leistungsentzug soll sich im Rahmen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht bewegen, das eine 100-%-Sanktion eigentlich ausschließt.
    • Abschaffung des Schonvermögens im SGB II. Die Höhe eines möglichen Schonvermögens soll sich an der Lebensleistung der Leistungsempfänger orientieren.
    • Die Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft wird zusammengestrichen und nur noch übernommen, wenn diese Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Was unverhältnismäßig hoch ist, ist noch nicht erfunden. Der Hartz-IV-Regelsatz wird wieder auf das Niveau von 2020 zurückgeführt werden.Es ist jetzt schon absehbar und im Prinzip schon beschlossen, dass der Hartz-IV-Regelsatz 2026 nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst wird. Dieser Schritt mit der wiederholten Festschreibung passt da besonders ins Bild, weil man mit dieser Maßnahme wunderbar die Löhne und Gehälter der Restarbeitnehmer/-innen unter Kontrolle halten und nach unten treiben kann. Wenn man die Löhne und Gehälter nach unten treibt, dann werden auch die Renten nach unten gehen und dies kann man mit einem niedrigen Hartz-IV-Regelsatz wunderbar realisieren. Dies ist der eigentliche Plan von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und dem Finanzminister Herrn Klingbeil (SPD). Des Weiteren wird die von der letzten Bundesregierung eingeführte Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft in der von uns bekannten Weise zurückgefahren. Dies führt dann am Ende dazu, dass die Kosten der Unterkunft nicht mehr zu 100 % übernommen werden und sich der betreffende Personenkreis eine passende Bleibe suchen muss oder von dem kargen Regelsatz ergänzen muss. Dies führt am Ende zu einer Unterdeckung des monatlichen Budgets. 

    Wir als Ehe e.V. sind der Überzeugung, dass der Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig ist, weil man mit den paar Euros, eigentlich nicht über die Runden kommt. Des Weiteren fordern wir einen Regelsatz, der ein menschenwürdiges Leben und Teilhabe am sozialen Leben möglich macht. Aus diesem Grund fordern wir einen Regelsatz von mindestens 800,00 ¤+ 100-% Übernahme der KdU.

  • Sozialabbau der Ampel 2024 & 2025
  • Sanktionen 2024
  • Wohngeld ab 1. Januar 2023
  • Hartz IV- Light ab 01. Januar 2023 statt Bürgergeld