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Wir werden auf dieser Seite einige ausgesuchte Urteile zum SGB II (Hartz IV-System) in loser Reihenfolge veröffentlichen. . Wir stellen in der Regel das Urteil kurz vor und nehmen dann eine
Verlinkung zum Urteil oder zu anderen Hintergrundinformationen vor .
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- Mietschulden 23.August 2023 LSG-Berlin- L31 AS 627/23 B/ER
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Mietschuldenübernahme bei unangemessen hohen Unterkunftskosten.
Mietschulden werden im SGB II /SGB XII in der Regel nur übernommen, wenn die Übernahme
gerechtfertigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich die KdU innerhalb der Angemessenheitskriterien befindet. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Übernahme der Mietschulden als Darlehen ausgezahlt
wird.
Das LSG Berlin (23.08.2023 - L 31 AS 627/23 B ER) hat nun entschieden, dass der Begriff der gerechtfertigten Übernahme weit auszulegen ist.
Zum Urteil LSG-Berlin
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- LSG-NDS- Bremen vom 13.10.2023 Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum auch KdU oberhalb der Mietobergrenzen zahlen
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LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.10.2023 - L 13 AS 185/23 B ER
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren,
behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.
Zum Urteil des LSG NDS-Bremen vom 13.10.2023
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- SG-Detmold vom 15. 06. 2022 - S 35 AS 520/21 Verjährung von Darlehensforderungen nach drei Jahren nach § 195 BGB
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Das SG Detmold hat mit Gerichtsbescheid am 15. 06-2022 entschieden: wenn das Jobcenter bei
einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des
Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat, dass dann der Anspruch des Jobcenters auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§
195 BGB) verjährt ist.
Das Urteil als PDF
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- LSG-Hessen 21-02-2022 Angemessenheitsfiktion KdU
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Das Hessisches LSG hat
entschieden, dass die Angemessenheitsfiktion in § 67 Abs. 3 SGB II nicht nur auf Neuanträge beschränkt ist, sondern auch bei Umzügen im Leistungsbezug Anwendung findet. LSG HES v. 21.02.2022 - L 6 AS
585/21 B ER
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- LSG-Niedersachsen-Bremen L 11 AS 632/20 Widerspruch als E-Mail Dezember 2021
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Celle, den 13. Dezember 2021
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die
Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Zwar könne ein
Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings sei dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung (z.B. als De-Mail) erforderlich.
Demgegenüber reiche eine einfache E-Mail nicht aus. Da das Jobcenter auf diesen Weg nicht hingewiesen habe, könne sich höchstens die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr verlängern. Allerdings
hätten die Leistungsempfänger auch in diesem Zeitraum keinen formgerechten Widerspruch nachgereicht. Sie hätten allein darauf beharrt, dass eine einfache E-Mail ausreiche.
Das Urteil LSG_Bremen Niedersachsen L 11 AS 632/20
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- LSG-SH: 06. Mai 2021 - L 6 AS 64/21 B ER Unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung
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Nach Auffassung des LSG SH ist die bundesweit vielfach genutzte Rechtsbehelfsbelehrung, mit der
Jocentern nur RA den elektronischen Weg für Widersprüche eröffnen, unvollständig. Über § 66 Abs. 2 SGG sei damit die Jahresfrist für das Rechtsmittel eröffnet. Dem Jobcenter sei es konkret
verwehrt, den Zugang für die elektronische Kommunikation auf einen bestimmten Kreis potentieller Absender zu beschränken.
Az.: L 6 AS 64/21 B ER Az.: S 31 AS 10031/21 ER SG Kiel
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- Rundfunkgebühren ohne Bezug von Hartz IV Urteil Bundesverwaltungsgericht 2019
- Behörden müssen Zinsen zahlen BSG-Urteil vom 03.07.2020 - 8 SO 15/19 R.
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Das BSG hat in einer Sozialhilfeangelegenheit bestätigt, dass "Behörden Nachzahlungen von Sozialleistungen grundsätzlich auch verzinsen
müssen. Der Verzinsungsanspruch entsteht nach sechs Kalendermonaten ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen“ so das BSG mit Urteil vom 03.07.2020 - 8 SO 15/19 R.
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- LSG NRW bestätigt Anspruch auf digitale Endgeräte für Homeschooling 22.05.2020
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Das Landessozialgericht NRW hat mit – rechtskräftigem - Beschluss vom
22.05.2020 entschieden, dass die Jobcenter Schüler*innen die Anschaffung eines digitalen Endgerätes als coronabedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II bewilligen muss. Leistungen nach § 21 Abs.
6 SGB II sind immer auf Zuschussbasis. Im vorliegenden Fall wurde ein Tablet von der Schule als notwendig erachtet, daher hat das Gericht für das beantragte Tablet zum Preis von 150 €
diesen Betrag als vom Jobcenter zu übernehmenden Betrag festgesetzt. Der Beschluss des LSG NRW ist rechtskräftig und daher auch für andere Jobcenter in NRW bindend. Für Jobcenter in anderen
Bundesländern sollte er als Orientierung dienen.
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- SG-STADE – Aktenzeichen: S 16 AL 122/09
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. Eine Eingliederungsvereinbarung iSv § 37 Abs 2 SGB III stellt trotz des abweichenden Willens des Gesetzgebers (BT-Drucks
14/6944 Seite 31) einen subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag dar.2. Aus einer solchen Eingliederungsvereinbarung können demzufolge auch für die Bundesagentur für Arbeit Pflichten
erwachsen.3. Die im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung als Leistung der Agentur für Arbeit getroffene Vereinbarung "Unterstützung durch Entgeltsicherung, wenn eine geringer bezahlte Stelle
angenommen wird" stellt eine Zusicherung iSv § 34 SGB X dar. Die Bundesagentur für Arbeit ist für den Fall der tatsächlichen Aufnahme einer solchen geringer bezahlten Stelle an diese Zusicherung
gebunden und kann sich nicht auf eine fehlende rechtzeitige Antragstellung berufen.4. Die Ablehnung eines Antrags durch die Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Antragstellung stellt dann, wenn
dieselbe Leistung zuvor im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung ohne Vorbehalt dem Grunde nach zugesagt worden ist, ein Verstoß gegen Treu und Glauben dar, so dass wegen orliegens einer unbilligen H
ärte die verspätete Antragstellung nach § 324 Abs 1 Satz 2 SGB III zuzulassen ist.
SG-STADE – Aktenzeichen: S 16 AL 122/09
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- Kostenübernahme Wohnungseigentum
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Das SG Dortmund hat entschieden, dass auch bei Wohneigentum zunächst alle Kosten der Unterkunft
zu Übernehmen sind und eine Kostenbegrenzung erst nach wirksam gewordener Kostensenkung zulässig ist (Urt. v. 19.09.2016, Az. S 19 AS 1803/15).
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- Schädlingsbekämfung in der Wohnung -Muss das Jobcenter zahlen-
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Die Kosten , die für die Schädlingsbekämpfung entstehen, gehören zu den Kosten der Unterkunft. , aber nur dann wenn der Mieter für diese Kosten aufkommen muss. Eine Wohnung
ohne Ungeziefer gehört zu einer menschenwürdigen Umgebung (SG Reutlingen v. 27.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER)
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- Schulbücher SG-Köln 29.05.2019 – S 40 AS 352/19
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Der Eigenanteil für Schulbücher beträgt kann in NRW bis zu hoch 234,00 € sein . Im konkreten Fall muss das Jobcenter Köln 24,00 €
übernehmen. Das Urteil basiert auf § 21 Abs. 6 SGB II.. -Mehrbedarf - Eltern aus NRW können bis Januar des jeweiligen Vorjahres, insofern sie diese Eigenbedarfskosten noch durch Quittungen und Schulträgerbescheinigung nachweisen können, ihren
Anspruch geltend machen Suchen Sie einen RA für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle auf, um eventuelle Ansprüche gegen ihr Jobcenter zu überprüfen,
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- BSG-Urteil Schulbücher 2019 B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R
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Das BSG hat am 08. Mai 2019 die Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern verurteilt. Das Urteil geht in letzter Konsequenz sogar noch etwas weiter, Dazu ist deshalb gekommen,
weil im Regelsatz die Schulbedarfe einfach zu niedrig angesetzt sind. Für einen Schüler *in zwischen 14-18 Jahre sind stolze 23 Cent / Monat ausgewiesen. Für diesen Personenkreis besteht rein
theoretisch noch ein Anspruch auf Bildungsbedarfe auf Zuschussbasis..
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- LSG-Bremen " Brille" und BSG-Brille Oktober 2017
- Kostenübernahme ABi-Feier
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Urteil des SG für das Saarland v. 11.01.2017 – S 12 AS 421/14 .wonach die Kosten für die
Abifeier in Höhe von 100,,00 € in Auslegung des § 28 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II (ein- und mehrtägige Klassenfahrten) zu übernehmen sind.
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- Kostenerstattung PC bis 350,00 € (Neue Urteile)
- Sinnlose Maßnahmen Urteil SG-Leipzig
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Eine betroffene Person aus hat sich gegen eine Zuweisung zu einer Maßnahme erfolgreich gewehrt.
Damit wir klar, dass man nicht jede sinnlose Maßnahme ableisten muss.
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- BSG-Urteil KdU Duisburg 2012
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Das BSG hat am 16.05.2012 entschieden, dass für die Festsetzung der Angemessenheit der KdU die WNG-Richtlinien
(Wohnraumförderungsgesetz) maßgeblich sind. Das bedeutet, dass für NRW 50m² für eine Person + 15m² für jede weitere Person anzusetzen sind.
Als besonders positiv ist zu bewerten, dass es
sich bei diesem Urteil um die Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BSG handelt, weil das BSG hat dies schon mit Datum vom 22.09.2009 (B AS 70/08 R) entschieden. Aufgrund dessen hat das
BSG kein “neues Recht” gesprochen, sondern nur bestehendes Recht bestätigt.
Mit diesem Urteil hat das BSG die Möglichkeit geschaffen, rückwirkende Überprüfungsanträge nach §
44 SGB X zu stellen, die ab dem 1.08.2016 nicht mehr möglich sind . Ob Sie rückwirkende Leistungen auf Grund der Schlechterstellung ab dem 01.08.2016 gegenüber dem Jobcenter durchsetzen können,
kann Ihnen nur ein RA für Sozailrecht oder eine “”freie Beratungstellesagen.
Alle Widersprüche und Klagen, die sich gegen zu gering berücksichtigte Unterkunfts-, Betriebs- und Heizkosten seit
dem 01.01.2010 richten (Wirksamwerden des WNG) ist jetzt mit den nunmehr höchstrichterlich klargestellten Angemessenheitssätzen abzuhelfen. Suchen Sie einen RA oder eine Beratungsstelle für
Sozialrecht auf.
Anmerkung zum § 44 SGB X : Die Anwendung wurde nur für das SGB II zum 1-8-2016
abgschafft. Ob diese Rechtsvorschrift für Sie eventuell noch möglich ist, sollten Sie einen RA oder eine Beratungsstelle fragen.
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- SG-Karlsruhe 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
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